Unsere Leistungen

Wir bieten Ihnen als Steuerkanzlei bei Bettenhausen, Lobmeyr und Grürmann zahlreiche Leistungen im Bereich Steuerberatung, rechtliche Beratung und Unterstützung im Rechnungswesen. Auch Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen gehören zu unseren Dienstleistungen.
Unabhängig davon, ob Sie unsere Hilfe bei einem Jahresabschluss, der Testamentsvollstreckung, Existenzgründung oder Nachfolgeberatung benötigen sind wir kompetent für Sie da.
Wir betreuen:

  • Unternehmen
  • Freiberufler
  • Privatpersonen
  • Landwirte

In allen Lebenslagen stehen wir Ihnen für steuerliche und wirtschaftliche Beratung zur Seite. Unser Team aus qualifizierten Fachkräften bildet sich konstant im Steuerrecht weiter um Ihnen immer die bestmögliche Lösung anzubieten. Wir arbeiten partnerschaftlich mit unseren Mandantinnen und Mandanten. Unsere Arbeit und Entscheidungen kommunizieren wir transparent und verbindlich.

Steuerliche Beratung

Im Rahmen der steuerlichen Beratung unserer Mandanten erstellen wir sämtliche Steuererklärungen.
mehr

Steuerliche Beratung

Im Rahmen der steuerlichen Beratung unserer Mandanten erstellen wir sämtliche Steuererklärungen. Das sind zunächst die periodischen Steuererklärungen wie Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Umsatzsteuer- oder Gewerbesteuererklärungen. Daneben gehören dazu aber auch alle sonstigen Steuererklärungen wie Erbschaftsteuer- oder Schenkungsteuererklärungen, Erklärungen zur Hauptfeststellung des Einheitswertes von Grundvermögen und Ähnliches. Im Rahmen dieser Tätigkeiten versuchen wir das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten zu erreichen. Umfassende Fortbildung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ein System von Qualitätskontrollen stellen sicher, dass jeweils das optimale steuerliche Ergebnis erreicht wird.

Daneben beraten wir auch in allen steuerlichen Einzelfragen. Beispielhaft sei genannt die steuerliche Optimierung der Unternehmensnachfolge in schenkungsteuerlicher und ertragsteuerlicher Hinsicht, die steueroptimale Gestaltung der Rechtsformwahl oder des Rechtsformwechsels oder die steuerliche Auswirkung von Investitionsentscheidungen.

Rechtliche Beratung

Die optimale steuerliche Gestaltungsberatung erfordert eine fundierte rechtliche Umsetzung Ihrer Vorhaben.
mehr

Rechtliche Beratung

Die optimale steuerliche Gestaltungsberatung erfordert eine fundierte rechtliche Umsetzung Ihrer Vorhaben. Gerne beraten wir Sie daher auch zu allgemeinen rechtlichen Fragestellungen, sei es im Zusammenhang mit der steuerlichen Beratung – etwa im Rahmen der Unternehmensnachfolge und der Planung Ihres Nachlasses – oder auch darüber hinaus. Wir sind dabei immer bestrebt, rechtssichere und einvernehmliche Lösungen zu finden und stehen Ihnen hierfür grundsätzlich in allen zivilrechtlichen Fragen außergerichtlich und, sollte sich ein Rechtsstreit einmal doch nicht vermeiden lassen, auch gerichtlich gerne zur Seite.

Unsere Beratungsschwerpunkte liegen dabei auf dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem allgemeinen Schuld- und Vertragsrecht und dem Erbrecht. So erhalten Sie bei uns alles aus einer Hand: sowohl die steuerliche Strukturierung Ihrer Vorhaben als auch eine fundierte und sorgfältige rechtliche Umsetzung Ihrer Vorstellungen.

Rechnungswesen

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Erfüllung ihrer steuerlichen und handelsrechtlichen Rechnungslegungspflichten, in dem wir für sie die Finanzbuchhaltung erstellen.
mehr

Rechnungswesen

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Erfüllung ihrer steuerlichen und handelsrechtlichen Rechnungslegungspflichten, in dem wir für sie die Finanzbuchhaltung erstellen. Dabei legen wir Wert darauf, dass nicht nur die steuerlichen oder handelsrechtlichen Mindestanforderungen erfüllt werden, sondern dass die Finanzbuchhaltung auch unterjährig jederzeit ein korrektes Bild der wirtschaftlichen Situation liefert. Dazu gehört die ständige laufende Kontrolle, aber auch die monatliche Buchung von Abschreibungen und anderer Jahresabgrenzungen oder in Absprache mit dem Mandanten auch die unterjährige Buchung halbfertiger Arbeiten bzw. Bestandsveränderungen im Umlaufvermögen. Annuitätenzahlungen für Darlehen werden selbstverständlich immer sofort in Zins- und Tilgungszahlungen aufgeteilt und entsprechend verbucht. Auf diese Weise haben unsere Mandanten jederzeit eine vollständige Information über die wirtschaftliche Situation ihres Unternehmens.

In der Finanzbuchhaltung können auch Planzahlen erfasst und verarbeitet werden, sodass ein regelmäßiger Soll-Ist-Vergleich möglich ist.

Der online-Zugriff auf die Auswertungen und die online Erfassung von Belegen ist ebenfalls möglich. Hier nutzen wir alle technischen Möglichkeiten im Interesse unserer Mandanten.

Im Rahmen der Personalbuchhaltung erstellen wir Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Unternehmen aller Größen und Branchen. Zu unserem Leistungsspektrum gehören dabei beispielsweise auch Lohnabrechnungen für Baubetriebe oder die Anwendung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst. Im Rahmen der Personalbuchhaltung werden auch alle anfallenden Bescheinigungen für Sozialversicherungsträger, Finanzverwaltung oder die Bundesagentur für Arbeit erstellt. Unsere Mandanten müssen lediglich noch die Freigabe von Überweisungsdaten gegenüber Ihrer Bank erklären. Alle anderen Arbeiten werden durch uns erledigt.

Im Rahmen unserer Beratungstätigkeit im Rechnungswesen erstellen wir aber nicht nur Finanzbuchhaltungen und Lohnbuchhaltungen in unserem Büro, sondern wir unterstützen unsere Mandanten ggf. auch bei der Einrichtung von hausinternen Finanz- oder Lohnbuchhaltungen. Dabei vermitteln wir beispielsweise, dass ihnen von der DATEV, dem berufsständischen Rechtszentrum, die entsprechenden Programme kostengünstig zur Verfügung gestellt werden. Unsere Mitarbeiterinnen und wir beraten dann im Rahmen des Einsatzes dieser Programme, sodass auch die Erledigung der Rechnungswesenaufgaben im Haus mit unserer Unterstützung möglich ist.

Jahresabschluss

Zu unseren Tätigkeiten im Rahmen des Rechnungswesens gehört neben der Erstellung von Finanz- und Lohnbuchhaltungen auch die jährliche Erstellung von Jahresabschlüssen.
mehr

Jahresabschluss

Zu unseren Tätigkeiten im Rahmen des Rechnungswesens gehört neben der Erstellung von Finanz- und Lohnbuchhaltungen auch die jährliche Erstellung von Jahresabschlüssen. In diesem Zusammenhang werden sowohl Einnahmenüberschussrechnungen als auch wo erforderlich bzw. sinnvoll Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung erstellt. Bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen beachten wir die entsprechenden Vorgaben der Bundessteuerberaterkammer, damit die Anforderungen der Kreditinstitute nach § 18 Kreditwesengesetz erfüllt werden. Das bedeutet, dass je nach Auftrag Jahresabschlüsse ohne umfassende Prüfung oder Jahresabschlüsse mit sogenannter Plausibilitätsbeurteilung auf der Basis der Vorgaben der Bundessteuerberaterkammer erstellt werden. Es ist auch möglich, Jahresabschlüsse mit umfassenden Prüfungshandlungen aufzustellen, wenn dies insbesondere durch die Kreditinstitute gewünscht wird. Auch bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen haben wir die steuerliche Optimierung im Blick, sodass bei Einhaltung der handelsrechtlichen und steuerlichen Vorgaben das bestmögliche steuerliche Ergebnis erreicht wird.

Selbstverständlich ist, dass wir handelsrechtliche Jahresabschlüsse auf der Basis der Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellen. Diese werden ergänzt entweder durch eine steuerliche Überleitungsrechnung hin zum steuerlichen Ergebnis oder durch eine separate Steuerbilanz.

Prüfungen

Im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit führen wir alle Arten von Prüfungen durch.
mehr

Prüfungen

Im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit führen wir alle Arten von Prüfungen durch. Das sind insbesondere freiwillige Jahresabschlussprüfungen auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Soweit noch erforderlich gehören dazu aber auch Prüfungen nach der MaBV.

Im Rahmen seiner Berufstätigkeit als vereidigter Buchprüfer führt Herr Dr. Grürmann auch handelsrechtliche Pflichtprüfungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften oder GmbH & Co. KGs durch.

Wirtschaftliche Beratung

Im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung unserer Mandanten erstellen wir insbesondere umfassende Unternehmensplanungen z.B. bei Investitionsentscheidungen oder zur Vorbereitung von Kreditantragstellungen bei Banken.
mehr

Wirtschaftliche Beratung

Im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung unserer Mandanten erstellen wir insbesondere umfassende Unternehmensplanungen z.B. bei Investitionsentscheidungen oder zur Vorbereitung von Kreditantragstellungen bei Banken. Dazu gehören Rentabilitätsplanungen, aber auch Liquiditätsplanungen.
Im Rahmen von Finanzierungsberatungen begleiten wir unsere Mandanten bei Bankgesprächen und helfen somit, eine kostengünstige und ausreichende Unternehmens- oder Investitionsfinanzierung zu erhalten.
Zur wirtschaftlichen Beratung gehört auch die Begleitung bei Investitionsvorhaben. Daneben gehört eine wirtschaftliche Kurzanalyse zu jeder Jahresbesprechung im Rahmen der Besprechung des Jahresabschlusses.

Existenzgründungsberatung

Wir beraten Existenzgründer bei der Erstellung eines Konzeptes, hier insbesondere bei der Erarbeitung der Planzahlen.
mehr

Existenzgründungsberatung

Wir beraten Existenzgründer bei der Erstellung eines Konzeptes, hier insbesondere bei der Erarbeitung der Planzahlen. Daneben sind wir berechtigt, die Stellungnahmen zu Tragfähigkeit des Konzeptes gegenüber den öffentlichen Stellen abzugeben. Wir unterstützen sie bei den Bankgesprächen und bei der Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen wie z.B. der Anmeldung der Tätigkeit beim Finanzamt und der Abgabe des Betriebseröffnungsbogens.

Vertretung vor Finanzgerichten und Behörden

Wir vertreten unsere Mandanten in allen Fragen gegenüber den Behörden, insbesondere gegenüber der Finanzverwaltung.
mehr

Vertretung vor Finanzgerichten und Behörden

Wir vertreten unsere Mandanten in allen Fragen gegenüber den Behörden, insbesondere gegenüber der Finanzverwaltung. Dazu gehört das Stellen von Stundungsanträgen oder der Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen genauso wie die Begleitung bei steuerlichen Außenprüfungen. Gegen unberechtigte Verwaltungsakte oder fehlerhafte Steuerbescheide führen wir Einspruchsverfahren mit dem Ziel einer Abänderung oder Aufhebung durch. Auf diese Weise stellen wir den Rechtsschutz unserer Mandanten sicher.

Sollten die Rechtsbehelfe erfolglos sein, so vertreten wir uns Mandanten auch in Verfahren vor den Finanzgerichten bis zum Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof.

Testamentsvollstreckung

Seit vielen Jahren sind die Partner als Testamentsvollstrecker sowohl für langjährige Mandanten, als auch für andere Personen tätig.
mehr

Testamentsvollstreckung

Seit vielen Jahren sind die Partner als Testamentsvollstrecker sowohl für langjährige Mandanten, als auch für andere Personen tätig. Im Rahmen einer Verteilungstestamentsvollstreckung wird dabei der Nachlass aufgenommen und entsprechend den Anweisungen des Erblassers im Testament unter den Erben aufgeteilt und der Eigentumsübergang auf die Erben vollzogen.

Daneben übernehmen wir auch Dauertestamentsvollstreckungen, wenn dies durch den Erblasser gewünscht wird. Dann verwalten wir den Nachlass z. T über viele Jahre. Dies bietet sich an, wenn die Erben noch minderjährig sind, oder wenn Nießbrauchrechte Dritter auf diese Weise abgesichert werden sollen.

Gemeinsam mit Rechtsanwälten und Notaren beraten wir hinsichtlich der optimalen Gestaltung von Testamenten unter Einschluss der Möglichkeiten der Testamentsvollstreckung durch einen unserer Partner.

Nach
Oben